Ausblick E-Rechnung - Was kommt?
Ab 2025 ist seitens der Bundesregierung eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich geplant. Unternehmen müssen dann elektronische Rechnungen zumindest empfangen können (siehe auch: § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG, § 27 Abs. 39 UStG, §§ 33, 34 UStDV-E).
Schon bald sollen Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Die Vorsteuer erhalten sie dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus elektronischen Rechnungen.
Starttermine für die entsprechende Umsetzung sind der 1. Januar 2025
Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt ab 2025!
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E-Rechnungspflicht 2025/2026 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die E-Rechnungspflicht – Was kommt ab 2025?
Der Weg zur E-Rechnung – Ein durchdachtes Konzept ist entscheidend
Wichtige Klarstellung: PDF ist nicht gleich E-Rechnung
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Die ITIS AG kann bereits umfassende Erfahrung rund um das Thema E-Rechnung vorweisen! Unsere umfassende Business Lösung ITISeasy-business ist bestens geeignet, um auch in Ihrem Unternehmen alles zu installieren, was Sie benötigen, um den Anforderungen der E-Rechnungspflicht nach zu kommen.
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Sie nutzen bereits ITISeasy.business? Dann sind Sie im Vorteil! Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob anlässlich der E-Rechnungspflicht noch Ergänzungen notwendig sind.
Ausblick E-Rechnung - was kommt?
Ab 2025 ist seitens der Bundesregierung eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich geplant. Unternehmen müssen dann elektronische Rechnungen zumindest empfangen können (siehe auch: § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG, § 27 Abs. 39 UStG, §§ 33, 34 UStDV-E).
Schon bald sollen Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Die Vorsteuer erhalten sie dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus elektronischen Rechnungen.
Ab 2026 müssen deutsche Unternehmen dann auch in der Lage sein, E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden.
Starttermine für die entsprechende Umsetzung sind der 1. Januar 2025 (mindestens Empfang von E-Rechnungen), bzw. der 1. Januar 2026 (Erstellen und Versenden von E-Rechnungen).
Ein rundes Konzept - vom Spezialisten!
Auch wenn die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Rechnungsformate auf lange Sicht eine Entlastung für Betriebe bedeutet, geht die Umstellung vorerst mit einem gewissen Aufwand einher! Wichtig ist, mit genügend zeitlichem Vorlauf zu planen und sich von einem erfahrenen Spezialisten Support zu holen, damit die Umsetzung effizient von statten geht und möglichst Zeit und unnötige Kosten eingespart werden.
"Leider planen viele Betriebe solche IT-Projekte auf den letzten Drücker, was in diesem Fall zu einer Überlastung der IT-Dienstleister führen könnte" fürchtet der ZDH. Diese würden dann zum "bottleneck" bei der Schaffung der notwendigen IT-Infrastruktur in den Unternehmen.
Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall und regeln Sie für Ihr Unternehmen eine zeitnahe Installation der notwendigen Software - damit Sie der kommenden E-Rechnungspflicht entspannt entgegen sehen können!
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Gut zu wissen: PDF gilt NICHT als E-Rechnung
Unterschieden wird zukünftig zwischen einer elektronischen Rechnung und einer "sonstigen Rechnung". Als elektronische Rechnung gilt nur noch eine im elektronischen Format (gemäß Richtlinie 2014/55/EU) ausgestellte Rechnung, welche sich auch elektronisch verarbeiten lässt.
Eine Rechnung in einem anderen elektronischen Format, wie z. B. PDF oder auf Papier, gelten als „sonstige Rechnungen".
ZUGFeRD und Factur-X
In Frankreich wird der Name Factur-X für den deutsch-französischen Standard für ein genormtes elektronisches Rechnungsformat benutzt. Das Format zeigt ein PDF mit eingebettetem XML an, wodurch sich Rechnungsdaten elektronisch auslesen und weiterverarbeiten lassen. Factur-X liegt derzeit in Version 1.0 vor und ist frei verfügbar. Die Definition ist vollständig kompatibel und technisch identisch mit Version ZUGFeRD 2.2.
Dieser Standard ist mit der Europäischen Norm EN 16931 konform, welche die Implementierung und technischen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung in Europa definiert. Ziel ist es, eine allgemeine Interoperabilität sicherzustellen und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Der ISO-Standard PDF/A-3 wird ebenfalls berücksichtigt.
Unser erstes Modul mit dem ZUGFeRD-Format haben wir bereits für die Version odoo 8 erstellt... Die Anwendung von e-Rechnungen ist daher für uns keine Neuheit.
Ausgangsrechnungen
Erstellen Sie Ihre Rechnungen wie gewohnt, schnell und einfach mit
ITISeasy.business. Sobald alle relevanten Felder ausgefüllt und der Rechnungsentwurf überprüft wurde, kann die Rechnung gebucht und abgeschlossen werden.
Der Versand der Rechnung erfolgt direkt von ITISeasy.business an den jeweiligen Empfänger. Die E-Mail wird automatisch aus der bereitgestellten Vorlage generiert und enthält bereits alle gewünschten Informationen.
Durch Klicken auf "Senden & Drucken" wird das PDF-Dokument an den Empfänger gesendet und zusätzlich mit einer XML-Komponente ergänzt, damit der Empfänger die Rechnung als E-Rechnung erkennt und automatisch verarbeiten kann.
X-Rechnung und XML-Anhang
Neben dem geforderten XML, welches direkt in der pdf-Datei eingebettet ist, kann ITISeasy.business zudem auch noch eine separate XML-Datei versenden.
Neben der Rechnungsdatei wird dann auch die XML als gesonderte Datei beim E-Mail-Versand an den Kunden angehängt.
Die Erstellung und Versendung von X-Rechnungen in Ausgangsrechnungen ist bereits seit Jahren in unserem Produkt enthalten und steht Ihnen jetzt schon in unserem ERP zur Verfügung. Aktuell arbeiten wir bereits an der Verarbeitung von eingehenden X-Rechnungen. Damit können Sie künftig in ITISeasy.business auch ganz bequem und gesetzeskonform, Ihre Lieferantenrechnungen einlesen.
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte und deren Umsetzung in Vorbereitung auf die anstehende E-Rechnungs-Pflicht!
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